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DRK betreibt Kita Gartenstraße ab 1. August - Verwaltungsausschuss beschließt Übergangslösung

Die Kita Gartenstraße öffnet wie geplant zum 1. August: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den Zuschlag für den Betrieb der Kita im Kindergartenjahr 2017/18 an den DRK-Kreisverband Uelzen zu erteilen. Das DRK hat im Rahmen eines nationalen Vergabverfahrens das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und betreibt die Einrichtung damit für ein Jahr.

Die Kita startet, wie die Stadtverwaltung bereits angekündigt hatte, stufenweise: eine Kindergartengruppe zum 1. August, eine weitere zum 1. September und zwei Krippengruppen zum 1. November. „Damit können wir wie auch in den Vorjahren gewährleisten, die Kinder unterzubringen. Das war unsere oberste Priorität“, sagt Erster Stadtrat Florian Ebeling. Alle betroffenen Eltern werden in den nächsten Tagen auch per Brief informiert, dass das DRK als Betreiber ausgewählt ist.

Die Hansestadt hatte das ursprünglich eingeleitete EU-weite Vergabeverfahren nach Hinweis durch die Vergabekammer aufgehoben und ein neues nationales Vergabeverfahren für einen Übergangszeitraum ausgeschrieben. Das nationale Verfahren, das für diese Interimslösung möglich ist, bietet kurze Verfahrenswege und wurde mit überarbeiteten Bewertungsgrundlagen durchgeführt. In der Ausschreibung wurden die Qualitätskriterien beibehalten. Die Kosten für die verschiedenen Leistungen wurden nicht mehr gewichtet. Zur Bewertungsmatrix im ursprünglichen Verfahren hatte die Vergabekammer rechtliche Bedenken geäußert. Der Stadtverwaltung lagen zwei Angebote im nationalen Verfahren vor.

Vor einer Entscheidung  über den sich anschließenden längerfristigen Betrieb der Kita prüft die Stadtverwaltung derzeit, welche Vor- und Nachteile ein Betrieb der Kita Gartenstraße durch die Hansestadt Uelzen selbst mit sich bringen würde. Insbesondere werden die wirtschaftlichen Aspekte eines Betriebes durch die Hansestadt beleuchtet sowie die Chancen und Risiken im Vergleich zur Betreiberschaft durch einen Dritten. Das Ergebnis soll den politischen Gremien noch vor den Sommerferien vorgelegt werden. Nach Beratung wird rechtzeitig entschieden, ob die Kita ab Sommer 2018 durch die Stadt selbst betrieben wird oder durch einen Dritten, der mit einer erneuten EU-weiten Ausschreibung auszuwählen ist.

 

Hintergrund:

Für die Kindertagesstätte in der Gartenstraße hatte die Hansestadt die Vergabe der Betreiberschaft in einem EU-weiten offenen Verfahren ausgeschrieben. Eine Fachanwaltsfirma aus Hannover wurde zur rechtlichen Absicherung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt. Ferner wurde das städtische Rechnungsprüfungsamt von Beginn an sehr eng in das Verfahren eingebunden. Ein unterlegener Bieter hatte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen gestellt. Das Vergaberecht für europäische Ausschreibungen ist komplex und durch eine dynamische Rechtsentwicklung geprägt. Die beauftragte Anwaltskanzlei steht weiterhin zu der gewählten Bewertungsmatrix. Insofern hätte die voraussichtlich negative Entscheidung der Vergabekammer abgewartet und die nächste Instanz beschritten werden können. Dies hätte jedoch so viel Zeit in Anspruch genommen, dass ein Betriebsbeginn der Kita zum 1. August auch im Falle des Obsiegens der Stadt nicht zu halten wäre.