Abwassergebühren

Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwassersatzung für die Hansestadt Uelzen. Die Hansestadt erhebt im Auftrage des Abwasserzweckverbandes Uelzen nach Maßgabe dieser Satzung:

  • Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluß (Abwasserbeiträge)
  • Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren)
  • Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 20 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).

 

Gebührenübersicht (ab 01.01.2024)

Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühren)        =    2,10 € pro m³
(Frischwassermenge = Abwassermenge)

Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr)       =     0,28 € pro  m²
(überbaute und befestige Grundstücksfläche)

Fäkalschlammbeseitigungsgebühren (ab 01.01.2024)

aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen einschl. Transport    =    30,20 € pro m³
 

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur Niederschlagswassergebühr!