Erhebungszeitraum


Die Grundsteuer wird immer für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) festgesetzt. 

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.

Änderungen die im Laufe des Jahres eintreten, führen zu einer Änderung erst ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.

Dies gilt für Verkäufe genauso wie für andere Änderungen (z.B. Fertigstellung eines Hauses, Abriss eines Hauses).

Nähere Angaben finden Sie unter Grundsteuer - gesetzliche Grundlagen.