Der Hund muss abgemeldet werden (s. Vordruck im Downloadbereich) oder
online unter Hundesteuer-Online-Abmeldung
- bei Umzug der Hundehalterin/ des Hundehalters,
- bei Tod des Hundes,
- bei Veräußerung des Hundes,
- bei Abhandenkommen des Hundes oder
- wenn die Hundehaltung auf sonstige Weise aufgegeben wurde.
Wenn der Hund eingeschläfert wurde, ist durch die Hundehalterin/ den Hundehalter ein tierärztlicher Nachweis bei der Hansestadt Uelzen vorzulegen.
Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes an die Hansestadt Uelzen wieder zurückzugeben.