Abmeldung von der Hundesteuer

Der Hund muss abgemeldet werden (s. Vordruck im Downloadbereich) oder

online unter Hundesteuer-Online-Abmeldung

  • bei Umzug der Hundehalterin/ des Hundehalters,
  • bei Tod des Hundes,
  • bei Veräußerung des Hundes,
  • bei Abhandenkommen des Hundes oder
  • wenn die Hundehaltung auf sonstige Weise aufgegeben wurde.

Wenn der Hund eingeschläfert wurde, ist durch die Hundehalterin/ den Hundehalter ein tierärztlicher Nachweis bei der Hansestadt Uelzen vorzulegen.

Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes an die Hansestadt Uelzen wieder zurückzugeben.