Anmeldung zur Hundesteuer

Für das Halten von Hunden in der Hansestadt Uelzen, die mehr als drei Monate alt sind, erhebt die Hansestadt Uelzen eine Hundesteuer. Grundlage hierfür ist die vom Rat beschlossene Hundesteuersatzung.

Anmeldung:
Wer sich einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen innerhalb einer Woche bei der Hansestadt Uelzen anzumelden. Die Anmeldung kann online oder schriftlich durch einen von der Hansestadt Uelzen vorgegebenen Vordruck (s. Downloadbereich) erfolgen.

Hundesteuer-Online-Anmeldung im Bürgerportal

Bei der Anmeldung des Hundes sind

  • Name und Anschrift des Vorbesitzers des Hundes oder der Stelle, die den Hund abgegeben hat,
  • Rasse,
  • Geburtsdatum bzw. Alter, 
  • Datum der Anschaffung und
  • Chip-Nummer

zu benennen.

Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundbesitzes muss der Hund diese Marke deutlich sichtbar tragen.