Steuersätze und Fälligkeit

Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Anzahl der Hunde, die in einem Haushalt gehalten werden und beträgt jährlich:

für den ersten Hund

82,80 €

für den zweiten Hund

110,40 €

für jeden weiteren Hund

138,00 €

In besonderen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Hundehalterin/ der Hundehalter auf Antrag von der Steuer befreit oder die Steuer ermäßigt werden kann.

Die Hundesteuer wird grundsätzlich in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Der Zahlungstermin liegt immer in der Mitte des Quartals (Beispiel: Fälligkeit 15.2. = Zeitraum 1.1.-31.3.).

 Auf Antrag kann die Zahlung der Hundesteuer zum 01.07. eines jeden Jahres in einer Summe erfolgen.