Bauleitplanung

Das Bild zeigt eine technische Zeichnung mit einem Lineal und einer Hand.

Das öffentliche Baurecht befasst sich vornehmlich mit der Frage der Zulässigkeit der Errichtung, bestimmungsgemäßen Nutzung, wesentlichen Veränderungen und der Beseitigung von baulichen Anlagen. Zum öffentlichen Baurecht gehört beispielsweise das Bauplanungsrecht, das im Wesentlichen im Baugesetzbuch normiert ist.

Nach Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Als Bauleitpläne werden der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan genannt. Die Städte und Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die Allgemeinheit und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Die Novellierung des Baugesetzbuches sieht vor, dass wirksam gewordene Flächennutzungspläne (§ 6a Abs. 2 BauGB) und rechtskrätig gewordene Bebauungspläne (§10a Abs. 2 BauGB) im Internet veröffentlich werden sollen. In Kraft getreten ist die Novellierung mit Wirkung ab 13.05.2017.

Die weiteren Flächennutzungs- und Bebauungspläne werden zu gegebener Zeit im Internet veröffentlicht.