Denkmalschutz - Informationen für Eigentümer

Archäologie hält doch nur den Betrieb auf!

Die kommunalen Dienststellen der Bodendenkmalpflege, so auch die Stadt und Kreisarchäologie Uelzen, handeln nicht nach eigenem Ermessen, sondern setzen nach Maßgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz um. Ausgrabungen und sonstige Maßnahmen folgen damit keiner willkürlichen Forscherlust, sondern klaren Vorgaben.

Trotzdem können hier auf den ersten Blick hin Probleme und Konflikte entstehen. Bauherren sind oft besorgt, da das Denkmalschutzgesetz  zum Beispiel beinhaltet, dass die Kosten für archäologische Maßnahmen vom Verursacher zu tragen sind. Das entspricht vom Sinn her etwa den bekannten Ausgleichmaßnahmen im Naturschutzbereich.

Die Dienstellen der kommunalen Bodendenkmalpflege sind Ansprechpartner um Konflikte zu vermeiden oder zu minimieren, gemeinsame Wege zu suchen und zu beraten. Die Archäologie vor Ort berät gerne im Vorfeld geplanter Maßnahmen und liefert Planungssicherheit in Fragen des Denkmalschutzgesetzes. Und natürlich ist sie auch der Ansprechpartner für alle sich ganz privat für Archäologie im allgemeinen und die frühesten Heimatgeschichte im besonderen interessieren!

Das Gräberfeld im Veerßer Wald (3.-5. Jhd.n.Chr.) ist eine der größten Nekropolen ihrer Zeit in Ostniedersachsen. Ihre Ausgrabung erfolgte im Vorfeld des Baus der Uelzener Ortsumgehung: ohne Bauverzögerung und mit großer Unterstützung der Straßenbauverwaltung. Das Ergebnis ist ein bedeutender Forschungsbeitrag.

Stadtgeschichtliche Funde sind nicht nur hübsche Objekte für die Museumsvitrine. Sie liefern auch oft erstaunlich detaillierte Aussagen zur Stadtentwicklung. Das enge Miteinander von Bodendenkmalpflege und Bauherren hilft kulturelles Erbe zu sichern und zu erhalten.