Liegenschaften-Grundstücksverkehr

Verkauf von Wohnbaugrundstücken

Die Hansestadt Uelzen vermarktet bedarfsgerecht Wohnbaugrundstücke im gesamten Stadtgebiet inklusive der Ortsteile.

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Verkauf von Gewerbegrundstücken

Die Hansestadt Uelzen entwickelt Gewerbeflächen, die vor allem für die Ansiedlung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen sind. Überwiegend ist die Ansiedlung von Einzelhandel nicht zulässig. Bei passenden Rahmenbedingungen ist es denkbar, dass Großansiedlungen umgesetzt werden.

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Ankauf von Flächen für städtische Zwecke

Die Hansestadt Uelzen ist bestrebt, die Entwicklung der Stadt mit einem maßvollen Ressourcenumgang und unter Berücksichtigung der Klimaauswirkungen voranzutreiben. Für diese Entwicklung ist die Hansestadt auch weiterhin auf den Ankauf von Flächen angewiesen.

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Verwaltung von Erbbaugrundstücken

Zur Verwaltung der Erbbaurechte zählen die Bestellung von Erbbaurechten, Belastungsgenehmigungen, Verkaufsgenehmigungen, Wertsicherung, Verlängerung von Erbbaurechten inklusive Festsetzung des neuen Erbbauzinses etc.

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Verwaltung und Verpachtung unbebauter städtischer Flächen

Flächen im städtischen Eigentum, die aktuell nicht für die Aufgabenerfüllung der Hansestadt Uelzen benötigt werden, werden in der Regel verpachtet und damit einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt.

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