Wir sind für euch da!

Die Jugendförderung der Hansestadt Uelzen ist zuständig für folgende Angelegenheiten:

Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit gibt es in der Hansestadt Uelzen im BAXX - Kinder- & Jugendzentrum der Hansestadt Uelzen und dem Jugendtreff Holdenstedt. 

Förderung von Jugendgruppen, -vereinen und -verbänden
Wir stehen den Vereinen mit Rat und Tat (Zuschüssen) zur Seite, organisieren und koordinieren Veranstaltungen auch in Kooperation mit Vereinen und Gruppen.

Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
Wir bieten über das ganze Jahr verteilt mit Schwerpunkten in den Ferien Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, organisieren und beteiligen uns an Theateraufführungen, Konzerten und anderen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.

 

Zu den Sommerferien bringt die Jugendförderung wieder ein umfangreiches Ferienspaß-Programm heraus. Einige Veranstaltungen können bereits online unter www.uelzen.feripro.de eingesehen werden und viele weitere kommen noch dazu. Ein Blick auf die Webseite lohnt sich also immer!

Der neue digitale Kalender hilft dabei, das Programm auch kurzfristig anzupassen. Das ist derzeit besonders im Hinblick auf die jeweils geltenden Corona-Regelungen wichtig. Ein gedrucktes Heft wird es nicht geben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Dingen, die sie betreffen
Nach der Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben beteiligt werden, die ihre Interessen berühren. Wir setzen alles daran, diese Vorgabe umzusetzen.

Kinder- und Jugendschutz / Prävention
Wir bieten Informationsmaterialien und bei Bedarf Veranstaltungen an. Wir arbeiten aktiv im Präventionsrat für Stadt und Landkreis Uelzen mit.

Bearbeitung von Zuschüssen
Vereine und Verbände, aber auch einzelne Kinder und Jugendliche haben im Rahmen der Richtlinien einen Anspruch auf Zuschüsse:

Antragstellung und Bearbeitung der Juleica (Jugendleitercard)
Wir bearbeiten die Online-Anträge für Jugendleiterausweise nur in Ausnahmefällen, wenn der Verein / Jugendverband in dem der Antragsteller / die Antragstellerin ehrenamtlich tätig ist, keinem Landesverband angehört, der entsprechende Bearbeitungsrechte hat (siehe auch Online-Antragsverfahren http://www.juleica.de).