Ortsräte und Ortsvorsteher

Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre

Der Ortsrat Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre (Ortsrat A) ist für die Belange der Ortschaften Groß Liedern, Hanstedt II, Mehre sowie für Klein Liedern zuständig.

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Masendorf / Molzen / Riestedt

Der Ortsrat Masendorf / Molzen / Riestedt (Ortsrat B) ist für die Belange der Ortschaften Masendorf, Molzen und Riestedt zuständig.

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Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg

Der Ortsrat Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg (Ortsrat C) ist für die Belange der Ortschaften Oldenstadt, Ripdorf, Tatern, Woltersburg sowie für Pieperhöfen zuständig.

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Holdenstedt / Klein Süstedt

Der Ortsrat Holdenstedt / Klein Süstedt (Ortsrat D) ist für die Belange der Ortschaften Holdenstedt, Klein Süstedt sowie für Borne zuständig.

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Hansen / Veerßen

Der Ortsrat Hansen / Veerßen (Ortsrat E) ist für die Belange der Ortschaften Hansen und Veerßen zuständig.

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Kirchweyhe / Westerweyhe

Der Ortsrat Kirchweyhe / Westerweyhe (Ortsrat F) ist für die Belange der Ortschaften Kirchweyhe und Westerweyhe zuständig.

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Halligdorf

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Einwohner der Ortschaft Halligdorf und nimmt Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung wahr.

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Hambrock

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Einwohner der Ortschaft Hambrock und nimmt Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung wahr.

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