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Hansestadt Uelzen sucht Schiedspersonen

Damit Streitfälle nicht eskalieren

In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder alltäglichen Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Eine kostengünstige und auch einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die gemeindlichen Schiedsämter. Aktuell sucht die Hansestadt Uelzen Personen, die bereit sind, das Ehrenamt als Schiedsperson ab Juli 2018 zu übernehmen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bewerber das 30. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Schiedsbezirkes hat. Die Wahlperiode für Schiedspersonen  beträgt fünf Jahre. Die derzeit bestellten Schiedspersonen werden ihre Tätigkeit nach Ablauf ihrer Amtszeit im nächsten Jahr nicht fortsetzen. Die Aufgaben  der Ehrenamtlichen richten sich auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, wie beispielsweise Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen. Bei bestimmten Delikten, wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses besteht sogar die gesetzliche Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und so „zu seinem Recht zu kommen“. Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig.

Die Hansestadt Uelzen ist in zwei Schiedsamtbezirke, Uelzen-West (einschließlich der Ortsteile Holdenstedt, Kl. Süstedt, Veerßen, Hansen, Kirchweyhe und Westerweyhe) sowie Uelzen-Ost (einschließlich der Ortsteile Oldenstadt, Ripdorf, Tatern, Woltersburg, Masendorf, Molzen, Riestedt, Gr. Liedern, Hanstedt II und Mehre) aufgeteilt. Grob betrachtet kann die ehemalige Bundesstraße 4 als Grenze zwischen den Schiedsamtbezirken angesehen werden.

Wer Interesse hat, das Ehrenamt als Schiedsperson zu übernehmen, kann sich bis zum 15. September 2017 im Fachbereich Ordnungswesen bei der Hansestadt Uelzen (Volker Leddin, Tel.:  0581-800 6210) über weitere Einzelheiten informieren.

Weitergehende Hinweise zum Schiedsamt sind auch im Internet unter www.bds-lueneburg.de abrufbar.