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Klima Vorsätze 2018: Denkanstöße und Tipps zum Energiesparen und klimafreundlichen Verhalten - Teil 6: Gebäude dämmen

Zum Jahresbeginn überprüfen viele Menschen ihr gewohntes Verhalten und fassen gute Vorsätze für das neue Jahr. Wieso nicht auch mal fragen, was man im neuen Jahr zum Klimaschutz beitragen kann? Laura Elger, Klimaschutzmanagerin der Hansestadt Uelzen, gibt heute die letzten Tipps dieser Reihe zum Thema Gebäudedämmung.

Tipp 6: Gebäude dämmen

Nicht oder wenig gedämmte Gebäude verlieren viel Wärme über Ihre Außenhülle. Zum Beispiel über das Dach, die Fassade, die Fenster oder den Keller. Eine nachträgliche Dämmung kann Vorteile wie sinkende Energiekosten, steigenden Wohnkomfort oder ein behaglicheres Raumklima bringen. Im Sommer dient die Dämmung als Hitzeschutz. Nicht zuletzt wird der Wert des Gebäudes gesteigert.

Ob und in welcher Form eine Dämmung wirtschaftlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch Teilsanierungen könnten von Nutzen sein. „Am meisten lohnt sich die Dämmung, wenn ohnehin eine Sanierung zum Beispiel am Dach oder der Fassade notwendig ist“, weiß Laura Elger. Wichtig sei, sich über die verschiedenen Dämmstoffe zu informieren und ökologische Aspekte mit einzubeziehen. Dass Gebäudedämmung vermehrte Schimmelbildung hervorruft, ist nicht korrekt. Im Gegenteil, es entsteht weniger Kondenswasser durch Kältebrücken. Vorausgesetzt ist eine fachgerechte Ausführung und Planung sowie richtiges Lüften.

Eine Liste von zertifizierten Experten für nachträgliche Dämmungen bietet: www.energie-effizienz-experten.de. Die Beratungskosten können durch einen Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reduziert werden. Für die Sanierungsmaßnahme selbst gibt es Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss von der KFW Bank. Telefonberatung der KFW Bank: 0800-539 9002.

In bestimmten Fällen besteht sogar eine Pflicht zum nachträglichen Dämmen. In Bestandsgebäuden muss seit 2016 die oberste Geschossdecke einen Mindestwärmeschutz erfüllen (U-Wert ≤ 0,9W/m2K). Diese Dämmpflicht entfällt bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer schon seit Januar 2002 oder länger selbst im Gebäude wohnt. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Hausbesitzer innerhalb von zwei Jahren dämmen.

Auch Mieter haben die Möglichkeit mit kleinen Maßnahmen die Wärmeverluste und somit die Heizkosten zu senken. Zum Beispiel durch Abdichten von Fenstern und Türen mit einfachen Gummiabdichtungen aus dem Baumarkt, das Melden von defekten Fenstern an den Eigentümer, das Dämmen von Heizkörpernischen oder das Herunterlassen von Rollläden.

Im Foyer des Rathauses liegen Informationsbroschüren zum Mitnehmen aus. Weiteres zum Thema mit nützlichen Links bietet www.klimaschutz-in-uelzen.de oder die Klimaschutzmanagerin Laura Elger unter der Rufnummer 0581 800-6316.