Baumschutz für die Hansestadt Uelzen

Hansestadt Uelzen plant eine neue Baumschutzsatzung

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Strichmännchen sysbolisieren die Bürgerbeteiligung

 

Beteiligen Sie sich gern. Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Einschätzungen und Anregungen zur beabsichtigten Neufassung der Baumschutzsatzung mitzuteilen. Teilen Sie uns Ihre Meinung bis zum 31. August per E-Mail an baumschutz@stadt.uelzen.de mit.

 

 

Worum geht es?

Bäume liefern neben der Optik einen wertvollen Beitrag zum Naturhaushalt. Wir zusammen als Gemeinschaft können deren Bestand schützen und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten. 

Die Bäume in den Ilmenau-Auen in der Hansestadt Uelzen

 

Neue Vorgaben für schutzwürdige Bäume, Ersatzpflanzungen und Ersatzzahlungen werden derzeit in den Fraktionen des Rates der Hansestadt diskutiert. Ziel ist, im Herbst dieses Jahres eine zukunftsweisende Satzung zu beschließen.


Die Satzung wird für alle Grundstücksbesitzer gelten - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Betroffen sind somit die Gärten der Bürger, private, größere Bauvorhaben, die zur Stadtentwicklung beitragen, genauso wie öffentliche Flächen. Die Entscheidungsfindung bedarf deshalb einer sorgfältigen Abwägung, da die Regelungen zu Interessenkollisionen führen können.

 Was regelt die Baumschutzsatzung?

Auch bisher galt nach der Baumschutzsatzung aus dem Jahre 1998 der Hansestadt: Wer einen geschützten Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, muss dies bei der Stadtverwaltung beantragen und begründen. Erst wenn diese dafür grünes Licht gibt, darf die Motorsäge angesetzt werden. Künftig sollen Laubbäume ab einem Stammumfang von 90 Zentimeter (bisher 135) und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 130 Zentimeter (bisher 160) geschützt werden. Für Bäume wie Eibe, Rotdorn oder Stechpalme, die in der Regel keine große Stammumfänge erreichen, könnten besondere Schutzbestimmungen ab einem Stammumfang von 60 Zentimeter vorgesehen werden.

Für Bäume mit einem größeren Stammumfang müssten Befreiungen beantragt werden. Diese erhält man zum Beispiel, wenn von dem Baum Gefahren ausgehen oder der Baum krank ist, oder auf der Fläche, auf der der Baum steht, gebaut werden darf.

Was sind die maßgeblichen Neuerungen?

Im Gegenzug sollen Betroffene künftig verpflichtet werden, Ersatz zu pflanzen. Der Ersatz soll abhängig vom Stammumfang des beseitigten Baumes sein: bis 250 cm = 2 Bäume; bis 400 cm = 3 Bäume, über 400 cm= 5 Bäume. Wenn die Ersatzpflanzung auf dem betroffenen Grundstück nicht möglich ist, könnten nach neuen Vorgaben Ersatzzahlungen geleistet werden. Dann würde die Hansestadt aus diesen Mitteln das Pflanzen neuer Bäume auf anderen Grundstücken vornehmen.

Für Nachpflanzungen auf öffentlichen Flächen von Bäumen, die nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind – also mit kleinerem Stammumfang -, galt bisher das Verhältnis 1:1: Wurde ein Baum gefällt, hat die Stadt einen Baum nachgepflanzt. CDU-Fraktion sowie der Grüne/FDP/Linke/Piraten-Gruppe wollen, dass für einen gefällten Baum künftig zwei neue gepflanzt werden.

Umfassende Informationen bieten eine Präsentation zum Thema, der Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung sowie weitere Ausarbeitungen (s. auch Downloadbereich bzw. nachstehende Dokumente).

Anregungen sind auch auf dem Postweg möglich an: Stadtverwaltung Uelzen, Fachbereich Straßenbau, Grünflächen und Umwelt, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen.

Präsentation zur neuen Baumschutzsatzung
Entwurf Neufassung Baumschutzsatzung
Synopse und Begründung Baumschutzsatzung
Leitfaden zur Entscheidungsfindung
Berechnung von Ersatzpflanzungskosten