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Geschwindigkeitsbeschränkungen in Kirch- und Westerweyhe

Belastung durch LKW-Verkehr

Das künftige Gewerbegebiet Störtenbütteler Weg in Uelzen wird derzeit für die Erschließung vorbereitet. Um das Baufeld auf eine gleichmäßige Höhe zu bringen, werden rund 70.000 Kubikmeter Boden per LKW abtransportiert und zum größten Teil in die Kiesgrube im Industriegebiet Westerweyhe gebracht. Wie bereits berichtet, führt der LKW-Verkehr durch die Ortschaften Kirch- und Westerweyhe. Um Beeinträchtigungen und Gefahren zu verringern, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt in seiner Sitzung am Montag, 8. Februar, beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf dieser Strecke zu reduzieren: Innerorts soll bis auf Weiteres Tempo 30 gelten. Außerorts beträgt die Höchstgrenze 70 km/h. Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag für diese Maßnahme des Ortsbürgermeisters Karl-Heinz Günther.

Die entsprechende Beschilderung setzt die Stadtverwaltung in Kürze um. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bezieht sich in Kirchweyhe auf die Kirchweyher sowie die Westerweyher Straße. In Westerweyhe sind die Straßen Altes Dorf und Bereiche der Hugo-Steinfeld-Straße sowie der Industriestraße betroffen. Die Regelungen werden voraussichtlich bis Ende März andauern – dieser Zeitraum ist für den Abtransport des Bodens geplant, sofern die Witterungsverhältnisse diesen durchgängig zulassen. Derzeit läuft der Transport wie vorgesehen.

Eine Alternativroute über den Johnsburgkreisel und die Ebstorfer Straße wurde verworfen, weil auch dort viele Anlieger durch den zusätzlichen LKW-Verkehr belastet würden. Der Umweg hätte zudem zu Mehrkosten von rund 180.000 Euro geführt.