Presse RSS Icon


Ab 2. Dezember: 3G-Regel in der Stadtverwaltung Uelzen

Ab Donnerstag, 2. Dezember, gilt für alle, die das Rathaus der Hansestadt Uelzen einschließlich der Stadt- und Touristinformation betreten möchten, die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger dann Zutritt haben, wenn sie geimpft oder genesen sind oder alternativ einen negativen Corona-Testnachweis vorlegen.

Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Auch Personen mit medizinischer Kontraindikation, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen den Nachweis eines negativen Tests führen. Die 3G-Regel wird im Foyer des Rathauses sowie in der Stadt- und Touristinformation kontrolliert.

Rathaus der Hansestadt Uelzen - Foto von Philipp Schulze