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Die Hansestadt Uelzen verzichtet auf Sondernutzungsgebühren

Foto (Hansestadt Uelzen): Die Hansestadt Uelzen verzichtet auf Gebühren für die Außenbestuhlung

 

Die Gastronomie und der Einzelhandel haben seit Monaten mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen – das macht sich in Umsatzeinbußen bemerkbar. Die Hansestadt Uelzen kommt den Betroffenen entgegen: Der Rat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, auf die sogenannten Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen zu verzichten.

Gastronomen und Einzelhändler zahlen diese Gebühren, wenn sie im öffentlichen Raum Außenbestuhlung, Produktständer oder Kundenstopper platzieren. Auf Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat werden diese nun rückwirkend vom 1. April bis zum Ende dieses Jahres erlassen. Gleiches gilt für die Nutzung des Albrecht-Thaer-Geländes für das Autokino – auch hier erhebt die Stadt keine Gebühren. Die Hansestadt verzichtet damit auf Einnahmen in Höhe von rund 35.000 Euro, um die ansässigen Betriebe zu unterstützen.