Archäologie

Häufige Fragen

Muss ich archäologische Funde abgeben?

Funde gehören zunächst dem Grundeigentümer, Finder und Grundeigentümer sind aber gegenüber der Archäologie meldepflichtig. Diese kann gefundene Objekte für bestimmte Zeit einbehalten um Sie zu dokumentieren und auszuwerten. Sie gehen dann in jedem Falle wieder zurück an den Eigentümer.

Wenn ich einen Fund melde, wird dann gleich gegraben?

Nein. Grabungsmaßnahmen würden erst erfolgen, wenn es sich um einen akut bedrohten Befund handelt, der überdies seinen Zusammenhängen und seiner Erhaltung nach von entsprechender fachlicher Bedeutung sein sollte. Fundmeldungen helfen der Archäologie zunächst einmal Funde zu erfassen und zu kartieren, um bei zukünftigen Planungen und Baumaßnahmen über Daten zu verfügen

Was darf ich als „Hobby-Archäologe“?

Sie dürfen ohne Genehmigung keinerlei Bodeneingriffe durchführen. Sollten sich auf ihrem eigenen Grund und Boden bekanntermaßen Kulturdenkmale befinden, so ist auch in diesem Fall kein eigenmächtiges Handeln gestattet. Insbesondere dürfen Sie keine technischen Hilfsmittel zum Auffinden von Bodendenkmälern einsetzen.

Sie dürfen allerdings, unter Berücksichtigung der Meldepflicht, Oberflächenfunde aufsammeln. In jedem Fall sollte Ihnen der Grundeigentümer dieses gestatten, da das Einbehalten von Funden ansonsten als Unterschlagung ausgelegt werden kann.

Ihre Fundmeldung ist für die Bodendenkmalpflege eine wertvolle Unterstützung.

Ich möchte „sondeln“, was ist zu beachten?

Der Einsatz von Metalldetektoren ist Niedersachsen in jedem Fall genehmigungspflichtig! Eine Genehmigung erteilt die kommunale Bodendenkmalpflege, allerdings nur, wenn sie dieses als sinnvoll ansieht und der Antragsteller einen Theorie- und Praxiskurs des Landesamtes für Denkmalpflege besucht hat. Ein Anspruch auf eine Genehmigung besteht aber grundsätzlich nicht. Aber fragen Sie doch einmal nach, welche ehrenamtlichen Möglichkeiten für Sie innerhalb der Archäologie bestehen.