Archäologie

Was macht die Stadt- und Kreisarchäologie eigentlich?

Die Aufgaben sind vom Denkmalschutzgesetz vorgegeben. Die Archäologie ist zuständig für den Schutz und Erhalt, aber auch für die Erforschung der Bodendenkmäler in der Region. Im Rahmen der Möglichkeiten sollen dabei Bodendenkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Archäologie erstellt Stellungnahmen zu Bauvorhaben, entscheidet über denkmalpflegerische Auflagen nach dem Denkmalschutzgesetz und berät Bauherren und Investoren.

Weiterhin magaziniert und konserviert die Archäologie Fundgut, dokumentiert, wertet aus und veröffentlicht ihre Ergebnisse. Sie initiiert und unterstützt Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Veröffentlichungen und arbeitet dafür mit den anderen kommunalen Dienststellen des Landes, dem Landesamt für Denkmalpflege, Museen und Universitäten zusammen, auch weit über Niedersachsen und Deutschland hinaus.

Viele Bodendenkmäler sind wohlbekannte Stationen von Wanderungen, wie hier die Anlage des Walles der einstigen Klostersiedlung Oldenstadt. Bodendenkmalpflege sichert ihren Schutz und Erhalt.