Personenstandsurkunden

Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsbüchern und -registern folgende Urkunden aus:

Die Personenstandsurkunden geben zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung den jeweiligen Stand der standesamtlichen Beurkundung in den Personenstandsbüchern wieder. Änderungen durch Fortschreibung der Personenstandsbücher werden in die Urkunden eingearbeitet. Folge ist z.B., dass in einer älteren Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen ist, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde. Die Abstammung von dem Mann kann dann nur mit einer neuen Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass immer nur die neueste Personenstandsurkunde den aktuellen Stand der Beurkundung in einem Personenstandsbuch wiedergeben kann. Selbst, wenn keine Veränderungen eingetreten sind, lässt sich auch diese Tatsache nur mit einer Personenstandsurkunde neuesten Datums nachweisen.

Die nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden erfolgt bei dem Standesamt, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.

Nutzen Sie für die Beantragung der Urkunden das Bürgerportal online. Link zum Portal: Bürgerportal

Die Urkunden können Sie persönlich vor Ort bekommen oder schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) anfordern.