Beglaubigungen

Was kann beglaubigt werden?

  • Dokumente, bei denen das Original von einer Behörde ausgestellt wurde,
  • Dokumente, bei denen die beglaubigte Kopie bei einer Behörde eingereicht werden soll,
  • Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle bestimmt ist, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.


Bitte bringen Sie die Originaldokumente mit. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich. Die Unterschrift sollte erst bei der Behörde geleistet werden.

Für die Beglaubigung von Personenstandsurkunden – Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden – ist das Standesamt zuständig, das die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.

Wir können keine Beglaubigungen vornehmen, wenn eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist.

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Näheres ergibt sich. u.a. aus den Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung.