Stadtsanierung

Viele Uelzener erinnern sich noch an die zehn Jahre (1986 bis 1996), als die Innenstadt saniert wurde und unter anderem die Marktstraßen entstanden sind.

 

Zeitlicher Ablauf der Stadtsanierung Uelzen

  • Auf Beschluss des Rates vom 12.11.1984 werden im Bereich des Stadtkerns vorbereitende Untersuchungen durchgeführt
  • Städtebauliche Missstände werden festgestellt
  • Bürgerversammlung am 04.03.1985
  • Beschluss des Rates vom 13.05.1985 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung
  • Beschluss des Rates vom 10.03.1989 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Hammersteinplatz"
  • Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ab 1986 mit Bürgerbeteiligung
  • Zusammenlegung der Sanierungsgebiete "Innenstadt" und "Hammersteinplatz" durch Beschluss des Rates vom 12.07.1990
  • Ab 1996 Aufhebung der Sanierungssatzung in Teilbereichen durch Beschluss des Rates, da Sanierung abgeschlossen ist


Städtebauliche Gründe für die Sanierung

  • Beeinträchtigung der Funktionen der Innenstadt durch Verkehrsbelastung, insbesondere Überlastung des Hauptverkehrsbereiches und der Wohnsituation
  • Nicht ausreichende Versorgung der Innenstadt mit Stellplätzen
  • Mangelhafte Gestaltung des südlichen und nördlichen Stadteingangs
  • Mängel im baulichen Zustand von Straßen und Wegen
  • Mängel im baulichen Zustand der Gebäude
  • Mangelhafte Fußwegeverbindungen zwischen der Innenstadt und den angrenzenden Wohngebieten sowie den Grün- und Erholungsflächen
  • Schlechter Zustand der Wasserläufe und der Kanalisation
  • Störende Gewerbebetriebe
  • Dezentrale Unterbringung der Stadtverwaltung


Was bedeutete die Sanierung im Wesentlichen für den einzelnen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet ?

  • Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch
  • Bestimmte Rechtsvorgänge, wie z.B. Grundstücksverkauf, Teilung, Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Miet- und Pachtverträge sind von der Stadt zu genehmigen
  • Für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden
  • Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten bei Modernisierungen bzw. Instandsetzungen
  • Nach Abschluss der Sanierung Entrichtung eines Ausgleichsbetrages an die Stadt, wenn sich der Bodenwert des Grundstücks erhöht hat
  • Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch