Schiedspersonen in der Hansestadt Uelzen

Schiedsamt  - Schlichten statt Richten

Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Häufig können Schiedspersonen bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten.

In der Hansestadt Uelzen sind zwei Schiedspersonen tätig. Sie sind als Landesehrenbeamte zur Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet. In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre versuchen die Schiedspersonen, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu finden.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Niedersächsische Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung. Es besagt, dass in bestimmten Fällen eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn der Versuch einer Schlichtung erfolglos gewesen ist. Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsgesetz sowie für folgende Ansprüche aus dem Strafrecht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes (sofern es sich nicht um arbeitsrechtliche Angelegenheiten handelt). Über Einzelheiten geben die Schiedspersonen gern Auskunft.

Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit der vom Rat der Hansestadt Uelzen in seiner Sitzung am 15.05.2023 gewählten Schiedspersonen endet am 30.06.2028.

Die Hansestadt Uelzen ist in zwei Schiedsamtbezirke, Uelzen-West (einschließlich der Ortsteile Holdenstedt, Kl. Süstedt, Veerßen, Hansen, Kirchweyhe und Westerweyhe) sowie Uelzen-Ost (einschließlich der Ortsteile Oldenstadt, Ripdorf, Tatern, Woltersburg, Masendorf, Molzen, Riestedt, Gr. Liedern, Hanstedt II und Mehre) aufgeteilt. Grob betrachtet kann die ehemalige Bundesstraße 4 als Grenze zwischen den Schiedsamtbezirken angesehen werden.

Wer ist für Sie zuständig?

Schiedsamtsbezirk Uelzen - Ost
Lutz Ernsting
Schiedsamtsbezirk  Uelzen – West
Antje Achilles

Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.