Lärmaktionsplan der Hansestadt Uelzen

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „... Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen ...“. Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der aufgestellte Lärmaktionsplan ist durch den Rat der Hansestadt Uelzen in der Sitzung am 17.12.2018 beschlossen worden.