Schulen und Ganztagsbetreuung

Schulunfälle und Schadensfälle

Schulunfälle

Als Schulunfall gelten Unfälle, die sich in der Schule, auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule ereignen. Unfälle mit Verletzungsfolgen, die durch vorsätzliche Körperverletzungen (z. B. Raufereien o. ä.) hervorgerufen werden, sind keine Schulunfälle.

 

Was ist zu tun, wenn sich Ihr Kind in der Schule und auf dem Weg dorthin verletzt?

Bitte melden Sie den Schulunfall schnellstmöglich dem Sekretariat der Schule. Aufgrund dieser Meldung erstellt die Schule mit Hilfe Ihrer Angaben einen Unfallbericht, der dann dem Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) zugeleitet wird. Bei dem Unfallbericht ist insbesondere auf folgende Details zu achten:

Ortsangabe: Den Ort genau benennen wie zum Beispiel den Schulhof, die Treppe, das Klassenzimmer, den Sportplatz oder die Turnhalle. Wenn möglich sollte auch die Stelle des Unfalls bezeichnet werden. Hier kann unter Umständen eine Skizze hilfreich sein.

Zeitangabe: Es sollte feststellbar sein, in welcher Unterrichtsstunde, in welcher Pause, ob am Anfang oder am Ende einer Unterrichtsstunde sich der gemeldete Unfall ereignet hat.

Tätigkeit: Die Darstellung des Unfallhergangs sollte die Beschreibung der Vorgänge einschließen, die dem Unfall unmittelbar vorausgingen, wie z. B. „auf dem Weg zum Klassenraum, „beim Aufwärmen zu Beginn der Sportstunde“.

Unfallhergang: Die Darstellung des Unfalls umfasst alles, was vor dem Unfall war und wie genau der Unfall passiert ist. Es sind nur Tatsachen einzutragen, keine Schuldzuweisungen, Entschuldigungen oder Spekulationen.

Der Unfall sollte auch dann gemeldet werden, wenn die Beschwerden infolge des Unfalls erst am Nachmittag (außerhalb der regulären Schulzeit) auftreten. Nur so können die Kosten der Behandlung abgerechnet werden. Die Krankenkasse, über die Ihr Kind sonst versichert ist, zahlt in der Regel nicht für Behandlungen, die aufgrund von Schulunfällen notwendig werden.

 

Schadensfälle

Was ist zu tun, wenn Ihrem Kind etwas gestohlen, beschädigt oder ähnliches wurde?

Bitte melden Sie diesen Schadensfall umgehend im Sekretariat. Dort wird mit Ihrer Hilfe eine so genannte „Schadensmeldung“ ausgefüllt und hierzu gibt es folgende Informationen:

Sachschäden

Der Kommunale Schadenausgleich (KSA) gewährt Entschädigungen für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Fahrrädern, Brillen und zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmten Sachen, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb, auf dem Schulweg und auf dem Gelände und in den Gebäuden der Schule entstanden und der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten zurückzuführen ist. Die Entschädigung für den einzelnen Gegenstand bemisst sich nach den Kosten einer schülergerechten Ausstattung.

Fahrradschäden

Für Fahrräder wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn eine Benutzungserlaubnis der Schule vorliegt. Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule muss über 1.000 m betragen. Es darf kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung bestehen. Auch Zubehörteile fallen unter den Deckungsschutz, soweit sie der Verkehrssicherheit dienen. Reparaturen an Fahrradschaltungen können ersetzt werden. Bei Verlust von Fahrrädern wird Ersatz nur geleistet, wenn sie mit einem entsprechenden Schloss gesichert waren.