Straßenbau und Verkehr

Die Abteilung Straßenbau und Verkehr ist verantwortlich für das Verkehrswesen, den Neubau, die Unterhaltung und die Verkehrssicherheit des städtischen Straßennetzes sowie für die Erhebung von Beiträgen.


Unsere Dienstleistungen:

  • Bau von Verkehrsflächen
  • Bau von Brücken
  • Betrieb und Unterhaltung von Verkehrsflächen
  • Verkehrslenkung und -sicherung
    Geht es um die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Ampelanlagen, verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerüberwegen, muss die Abteilung Straßenbau Verkehrsbeschränkungen anordnen. Das passiert – entgegen anders lautender Vorurteile mancher Autofahrer – nicht aus reiner Willkür. Im Vorfeld einer solchen Entscheidung haben die Fachleute aus Politik und Verwaltung intensiv jede einzelne Maßnahme beraten.
  • Informationen zu Verkehrsbeeinträchtigungen und Straßensperrungen
  • Wasserbau
  • Verkehrsrechtliche Genehmigungen
    Eine verkehrsrechtliche Genehmigung ist zu beantragen, wenn Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten im Straßenraum (Fahrbahn, Geh- und Radwege, Randstreifen, Parkbuchten) abgesperrt werden müssen. Dies gilt auch für Baumaterial oder Container, die im Straßenbereich aufgestellt werden. Grundsätzlich ist der Antrag mindestens 7 Werktage vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Bei etwaigen Notfällen (unvorhersehbare Arbeiten an Versorgungsleitungen wie z.B. Rohrbrüche oder Kabelstörungen,...) kann die besagte Frist unterschritten werden. Dem Antrag ist im Regelfall ein den Umfang der Sperrung darstellender Lageplan beizufügen. Hier ist darauf zu achten, dass im Falle einer Aufgrabung deren exakte Lage eindeutig dargestellt wird.
  • Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen
    für Großraum- und Schwerlastverkehr
    an Sonn- und Feiertagsverbote für LKW
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Straßenbestandsverzeichnis
  • Straßenbeleuchtung
    Die Abteilung Straßenbau plant und unterhält die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie der Anleuchtung der historischen Gebäude. Auch für Leuchtenausfälle oder andere Störungen aus dem Bereich der Straßenbeleuchtung ist diese Abteilung zuständig.
  • Straßenausbau-, Erschließungs- u. Abwasserbeiträge
    Beiträge sind Geldleistungen, die von der Stadt Uelzen aufgrund gesetzlicher Regelungen erhoben werden. Sie werden zur vollen oder teilweisen Deckung des Aufwands für die Herstellung oder Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Straßen, Abwasseranlagen) von denen erhoben, denen die Herstellung oder der Bestand der Einrichtung besondere Vorteile gewährt. Die Höhe des Beitrages ist nach den Vorteilen zu bemessen. Einzelheiten sind in den jeweiligen Satzungen geregelt.
  • Schadensersatzansprüche
  • Sondernutzungen