Eigenbetriebe der Hansestadt Uelzen

Kommunen dürfen sich zur Erledigung ihrer Angelegenheiten wirtschaftlich betätigen. Unternehmen der Kommunen können geführt werden als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe). Die Kommune hat für ihre Eigenbetriebe Betriebssatzungen zu erlassen. Für die Eigenbetriebe sind Betriebsausschüsse zu bilden. Die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs führt die Betriebsleitung (s. § 136 i.V.m. § 140 Nds. Kommunalverfassungsgesetz).

Die Hansestadt Uelzen hat derzeit vier Eigenbetriebe:

 

Für alle Eigenbetriebe sind Betriebssatzungen erlassen und Betriebsausschüsse gebildet worden.