Die Hansestadt Uelzen gewährt Sportvereinen,
- die ihren Sitz und ihre Sportanlagen in Uelzen haben und
- ordentliche Mitglieder im Kreissportbund (KSB) sind,
Zuschüsse im Rahmen ihrer Möglichkeiten ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung.
Unterhaltungszuschüsse (jährlich)
- für Sportanlagen bis zu 20.000 m² = 1.500 €
- und weitere je angefangene Fläche von 5.000 m² = 300 €
- oder gedeckte Sportanlagen 800 €
Zuschüsse für Jugendarbeit (jährlich)
- Pro Mitglied bis zu 18 Jahre 8 €
Investitionszuschüsse
Zuschüsse können zur Finanzierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung, Modernisierung und Umweltschutzmaßnahmen für vereinseigene Sportanlagen gewährt werden.