Friedhofswesen in der Hansestadt Uelzen

In der Trägerschaft der Hansestadt Uelzen sind die Friedhöfe in den Ortsteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe sowie der Bestattungswald im Stadtwald Uelzen.

Für das Friedhofswesen gibt es derzeit drei Satzungen: 

Friedhofssatzung der Hansestadt Uelzen

Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen

Friedhofssatzung für den Bestattungswald Fischerhof

Zum Friedhofswesen, Kriegsgräberanlage sowie Ehrendenkmäler gehören:

  • Vergabe von Nutzungsrechten für Begräbnisstätten
  • Planung und Bau von Friedhöfen einschließlich Bedarfsplanung
  • Unterhaltung von Rahmengrün, Wegen und sonstiger Infrastruktur
  • Erdbestattungen, Urnenbestattungen, Umbettungen in Reihen- und Wahlgrabstätten
  • Erteilung von Genehmigungen im Rahmen der Friedhofssatzung
  • Pflege und Unterhaltung von Grabanlagen und Ehrenmälern
  • Unterhalten der Friedhofskapellen
  • Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Grabsteine

Bei den nachstehend aufgelisteten Friedhöfen beachten Sie bitte, dass die Trägerschaft durch die Ev-Luth. oder andere kirchliche Gemeinden ausgeführt wird.