In der Trägerschaft der Hansestadt Uelzen sind die Friedhöfe in den Ortsteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe sowie der Bestattungswald im Stadtwald Uelzen.
Für das Friedhofswesen gibt es derzeit drei Satzungen:
Friedhofssatzung der Hansestadt Uelzen
Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen
Friedhofssatzung für den Bestattungswald Fischerhof
Zum Friedhofswesen, Kriegsgräberanlage sowie Ehrendenkmäler gehören:
- Vergabe von Nutzungsrechten für Begräbnisstätten
- Planung und Bau von Friedhöfen einschließlich Bedarfsplanung
- Unterhaltung von Rahmengrün, Wegen und sonstiger Infrastruktur
- Erdbestattungen, Urnenbestattungen, Umbettungen in Reihen- und Wahlgrabstätten
- Erteilung von Genehmigungen im Rahmen der Friedhofssatzung
- Pflege und Unterhaltung von Grabanlagen und Ehrenmälern
- Unterhalten der Friedhofskapellen
- Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Grabsteine
Bei den nachstehend aufgelisteten Friedhöfen beachten Sie bitte, dass die Trägerschaft durch die Ev-Luth. oder andere kirchliche Gemeinden ausgeführt wird.