Viele Uelzener erinnern sich noch an die zehn Jahre (1986 bis 1996), als die Innenstadt saniert wurde und unter anderem die Marktstraßen entstanden sind.
Zeitlicher Ablauf der Stadtsanierung Uelzen
- Auf Beschluss des Rates vom 12.11.1984 werden im Bereich des Stadtkerns vorbereitende Untersuchungen durchgeführt
- Städtebauliche Missstände werden festgestellt
- Bürgerversammlung am 04.03.1985
- Beschluss des Rates vom 13.05.1985 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung
- Beschluss des Rates vom 10.03.1989 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Hammersteinplatz"
- Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ab 1986 mit Bürgerbeteiligung
- Zusammenlegung der Sanierungsgebiete "Innenstadt" und "Hammersteinplatz" durch Beschluss des Rates vom 12.07.1990
- Ab 1996 Aufhebung der Sanierungssatzung in Teilbereichen durch Beschluss des Rates, da Sanierung abgeschlossen ist
Städtebauliche Gründe für die Sanierung
- Beeinträchtigung der Funktionen der Innenstadt durch Verkehrsbelastung, insbesondere Überlastung des Hauptverkehrsbereiches und der Wohnsituation
- Nicht ausreichende Versorgung der Innenstadt mit Stellplätzen
- Mangelhafte Gestaltung des südlichen und nördlichen Stadteingangs
- Mängel im baulichen Zustand von Straßen und Wegen
- Mängel im baulichen Zustand der Gebäude
- Mangelhafte Fußwegeverbindungen zwischen der Innenstadt und den angrenzenden Wohngebieten sowie den Grün- und Erholungsflächen
- Schlechter Zustand der Wasserläufe und der Kanalisation
- Störende Gewerbebetriebe
- Dezentrale Unterbringung der Stadtverwaltung
Was bedeutete die Sanierung im Wesentlichen für den einzelnen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet ?
- Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch
- Bestimmte Rechtsvorgänge, wie z.B. Grundstücksverkauf, Teilung, Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Miet- und Pachtverträge sind von der Stadt zu genehmigen
- Für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden
- Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten bei Modernisierungen bzw. Instandsetzungen
- Nach Abschluss der Sanierung Entrichtung eines Ausgleichsbetrages an die Stadt, wenn sich der Bodenwert des Grundstücks erhöht hat
- Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch