Energiebericht der Hansestadt Uelzen

Energiebericht für die kommunalen Gebäude und der kommunalen Infrastruktur der Hansestadt Uelzen

Niedersächsische Kommunen sind gemäß § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) verpflichtet, erstmalig für das Berichtsjahr 2022 einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Energiebericht soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst die bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlenstoffdioxid. Der Bericht bezieht sich auf  alle kommunalen Gebäude sowie weiterer Infrastruktur, die sich im Eigentum der Kommune befinden, z.B. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Brunnen. 

Energiebericht 2022 der Hansestadt Uelzen