Kostenbeiträge (Elternbeiträge) für Kindertagesstätten in der Hansestadt Uelzen

Jedes Kind hat nach Maßgabe des § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) i. V. m. §§ 20 und 22 NKiTaG (Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Tagespflege) ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes werden Kostenbeiträge (Elternbeiträge) festgesetzt. Kinder haben ab dem 1. Tag des Monats in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, einen Anspruch auf einen beitragsfreien Betreuungsplatz von höchsten acht Stunden. Für die Inanspruchnahme von darüberhinausgehende Betreuungszeiten, wird ein Kostenbeitrag (Elternbeitrag) festgesetzt.