Als Schulträger der acht Grundschulen im Stadtgebiet ist die Hansestadt Uelzen für die äußeren Angelegenheiten dieser Schulen zuständig. Die Aufgaben umfassen die Schulanlagen und deren Betrieb sowie die sächliche und finanzielle Ausstattung. Dazu gehört auch die personelle Besetzung der Schulsekretariate. Unterrichtsinhalte und das pädagogische Personal fallen nicht in den Aufgabenbereich des Schulträgers.
Die Abteilung Schulen und Sport unterstützt die Schulen in Ihrer Aufgabenerfüllung und im Bemühen um größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie steht den Schulen als Kommunikations- und Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit anderen städtischen Dienststellen und Betrieben zur Verfügung.
Die Schulentwicklungsplanung stellt die vorausschauende Grundlage für ein bedarfsgerechtes Schulangebot in der Hansestadt Uelzen dar, aus der sich verschiedene schulorganisatorische Maßnahmen ableiten können. So können zum Beispiel Schulen neu gegründet, aufgehoben, erweitert oder vorhandene Schulen eingeschränkt werden. Ebenso gehören dazu die Planung von Einzugsbereichen und die Festlegung von Schulbezirken.