Der Abwasserzweckverband Uelzen betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) als eine jeweils rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwassersatzung für die Hansestadt Uelzen. Die Hansestadt erhebt im Auftrage des Abwasserzweckverbandes Uelzen nach Maßgabe dieser Satzung:
- Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die jeweilige öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluß (Abwasserbeiträge)
- Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalbenutzungsgebühren)
- Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse entsprechend § 20 dieser Satzung (Aufwendungsersatz).
Gebührenübersicht (ab 01.01.2018)
Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühren) = 2,30 € pro m³
(Frischwassermenge = Abwassermenge)
Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) = 0,30 € pro m²
(überbaute und befestige Grundstücksfläche)
Fäkalschlammbeseitigungsgebühren (ab 01.01.2019)
aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen einschl. Transport = 14,30 € pro m³
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