Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1973 I. S.965 und Bundessteuerblatt 1973 I. S.586).

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Informationen zur Grundsteuerreform

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen informiert auf der eigenen Homepage über den aktuellen Stand zur Grundsteuerreform in Niedersachsen.

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Verkauf eines Grundstückes

Wer sein Grundstück verkauft hat, möchte natürlich auch keine Grundsteuer mehr hierfür zahlen. Leider sieht das Grundsteuergesetz eine vertragsgemäße Umschreibung der Grundsteuer nicht vor.

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Erhebungszeitraum

Die Grundsteuer wird immer für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) festgesetzt. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.

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Fälligkeiten

Die Grundsteuer wird lt. Grundsteuergesetz in Vierteljahresraten fällig.

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Zahlungstermine für Grundbesitzabgaben

Berechnungszeitraum auf den Abgabenbescheiden ist immer das Kalenderjahr. Die Beträge werden jeweils vierteljährlich fällig und zwar wie folgt:

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