Die Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 nach dem sogenannten Fläche-Lagen-Modell berechnet. Das heißt: Größe und Lage eines Grundstücks spielen eine entscheidende Rolle. Maßgeblich sind zwei Werte:
Der Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt auf Basis der neuen Bewertungsmaßstäbe festlegt und der Hebesatz, den der Stadtrat der Hansestadt Uelzen beschließt.
So funktioniert die Berechnung:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährlicher Grundsteuerbetrag
Ein Beispiel:
Ein Messbetrag von 55,96 Euro multipliziert mit einem Hebesatz von 475 Prozent ergibt eine jährliche Grundsteuer von 265,81 Euro.