Die Grundsteuer kann aufgrund der Reform steigen oder sinken– das hängt von der Bewertung Ihres Grundstücks und dem Hebesatz ab. Es wird zu Verschiebungen kommen, die sowohl Belastungen, als auch Entlastungen für zahlreiche Steuerpflichtige bedeuten. Das ist vom Bundesverfassungsgericht, das die Grundsteuerreform eingefordert hat, auch so beabsichtigt.
Im Juni hatte der Rat der Hansestadt beschlossen, die Straßenausbaubeiträge ab 2025 zu halbieren, um so die Anlieger zu entlasten. Dadurch entstehende Mindereinnahmen von jährlich etwa 990.000 Euro werden durch eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B kompensiert.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, die derzeitigen Hebesätze der Grundsteuer A und B von derzeit 450 auf 475 Prozent zu erhöhen. Sollte der Landkreis Uelzen im Rahmen seiner noch ausstehenden Haushaltsplanung die Kreisumlage erhöhen, könnte die Grundsteuer B stärker angehoben werden. Eine Entscheidung des Stadtrats ist für den 16. Dezember 2024 vorgesehen.