Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1973 I. S.965 und Bundessteuerblatt 1973 I. S.586).
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen informiert auf der eigenen Homepage über den aktuellen Stand zur Grundsteuerreform in Niedersachsen.
Wer sein Grundstück verkauft hat, möchte natürlich auch keine Grundsteuer mehr hierfür zahlen. Leider sieht das Grundsteuergesetz eine vertragsgemäße Umschreibung der Grundsteuer nicht vor.
Die Grundsteuer wird immer für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) festgesetzt. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.
Die Grundsteuer wird lt. Grundsteuergesetz in Vierteljahresraten fällig.
Berechnungszeitraum auf den Abgabenbescheiden ist immer das Kalenderjahr. Die Beträge werden jeweils vierteljährlich fällig und zwar wie folgt: