Die Grundsteuer wird lt. Grundsteuergesetz in Vierteljahresraten fällig (siehe hierzu auch Grundsteuer - gesetzliche Grundlagen).
Zeitraum |
Fälligkeit |
Januar bis März |
am 15.02. |
April bis Juni |
am 15.05. |
Juli bis September |
am 15.08. |
Oktober bis Dezember |
am 15.11. |
Abweichend hiervon kann auf Antrag auch eine jährliche Zahlungsweise zugelassen werden. Der gesamte Jahresbetrag ist dann am 01. Juli fällig. Der Antrag muss bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt worden sein (§ 28 Grundsteuergesetz).