Fälligkeiten


Die Grundsteuer wird lt. Grundsteuergesetz in Vierteljahresraten fällig (siehe hierzu auch Grundsteuer - gesetzliche Grundlagen).

Zeitraum Fälligkeit
Januar bis März am 15.02.
April bis Juni am 15.05.
Juli bis September am 15.08.
Oktober bis Dezember am 15.11.

 

 

 

 

Abweichend hiervon kann auf Antrag auch eine jährliche Zahlungsweise zugelassen werden. Der gesamte Jahresbetrag ist dann am 01. Juli fällig. Der Antrag muss bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt worden sein (§ 28 Grundsteuergesetz).