Als Hundebesitzer mit Wohnsitz in der Hansestadt Uelzen können Sie die An- und Abmeldung zur bzw. von der Hundesteuer komplett papierlos über das Bürgerportal der Hansestadt Uelzen vornehmen.
Für das Halten von Hunden in der Hansestadt Uelzen, die mehr als drei Monate alt sind, erhebt die Hansestadt Uelzen eine Hundesteuer. Grundlage hierfür ist die vom Rat beschlossene Hundesteuersatzung.
Der Hund muss abgemeldet werden ...
Ist der Hund älter als sechs Monate ...
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Anzahl der Hunde, die in einem Haushalt gehalten werden. Die Hundesteuer wird grundsätzlich in vierteljährlichen Teilbeträgen fällig.