Ist der Hund älter als sechs Monate,
- muss er durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder/Chip) mit einer Kennnummer vom Tierarzt gekennzeichnet werden,
- ist für ihn eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und
- muss er im Niedersächsischen Hunderegister (Link zur Dienstleistung) durch die Hundehalterin/ den Hundehalter registriert werden.
Hierzu erhalten Sie nähere Auskünfte auf der Seite des Ordnungswesens.