Was ist noch zu beachten?

Ist der Hund älter als sechs Monate,

  • muss er durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder/Chip) mit einer Kennnummer vom Tierarzt gekennzeichnet werden,
  • ist für ihn eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und
  • muss er im Niedersächsischen Hunderegister (Link zur Dienstleistung) durch die Hundehalterin/ den Hundehalter registriert werden.

Hierzu erhalten Sie nähere Auskünfte auf der Seite des Ordnungswesens.