Was muss der Anlieger selbst reinigen?
Durch die Satzung ist den Eigentümern der jeweiligen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung und der Winterdienst der Parknischen, Parkstreifen, bepflanzten und unbepflanzten Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, Gossen, Gehwege, Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwegeübertragen bzw. auferlegt.
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