Straßenreinigungsgebühren

Neue Berechnung der Straßenreinigungsgebühr

Quadratmeterwurzel statt Frontmeter – das ist der neue Maßstab zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr. Was zunächst kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach:

Statt wie bisher die Frontmeter eines Grundstücks zur Straße, ermittelt die Hansestadt Uelzen seit Jahresbeginn 2020 anhand des Grundbuchs die Größe eines Grundstücks und zieht daraus die Quadratwurzel. Diesen Wert kombiniert sie mit der jeweiligen Reinigungsklasse. Die Änderung des Berechnungsmaßstabes hat der Rat der Hansestadt Uelzen vor Weihnachten 2019 beschlossen. Sie war nötig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Beispiel Barsinghausen bemängelt hatte, dass der bisherige Frontmetermaßstab nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz vereinbar ist, da er bestimmte Formen von Grundstücken bevorzugt. Einige Grundstücke – gemeint sind sogenannte Hinterliegergrundstücke – waren danach in Barsinghausen überhaupt nicht gebührenpflichtig. Gleichwohl nutzen deren Bewohner die gereinigte Straße wie alle anderen auch.

Link zur Rechtsprechung des Landes Niedersachsen

Hintergrund ist daher die gerechtere Verteilung der Gebühren, weil gleichgroße Grundstücke unabhängig von ihrer Form und Lage zur Straße gleich zu behandeln sind und alle das gleiche Interesse an einer gereinigten Straße haben. Einige zahlen durch den neuen Berechnungsmaßstab mehr, andere aber werden weniger zahlen als zuvor.

Die neuen Bescheide werden ab dem 28.02.2020 versendet.

Wer Erläuterungsbedarf hat oder seinen Bescheid anzweifeln möchte, kann sich gerne mit den Mitarbeitern der Abteilung Abgaben in Verbindung setzen. Häufig gestellte Fragen und Antworten können Sie in FAQs - Fragen zur Straßenreinigungsgebühr einsehen. Unter anderem werden hier die Gebührensätze und Berechnungsbeispiele aufgezeigt.