Berechnungszeitraum auf den Abgabenbescheiden ist immer das Kalenderjahr.
Die Beträge werden jeweils vierteljährlich fällig und zwar wie folgt:
Zeitraum:
Januar bis März |
am 15.02. |
April bis Juni |
am 15.05. |
Juli bis September |
am 15.08. |
Oktober bis Dezember |
am 15.11. |
Abweichend hiervon kann eine jährliche Zahlung der Grundstücksabgaben beantragt werden. Der Betrag wird dann in der Mitte des Jahres (am 01.07.) fällig. Die jährliche Zahlungsweise muss bis zum 30. September des Vorjahres bei der Hansestadt Uelzen beantragt werden.
Sie erhalten jeweils wenn sich Änderungen ergeben einen neuen Bescheid. Hierin sind die Zahlungstermine (auch für zukünftige Jahre) genannt. Dieser Bescheid gilt dann solange weiter, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten.
Bankverbindungen der Hansestadt Uelzen
IBAN |
BIC |
Kreditinstitut |
DE72 2585 0110 0000 0114 78 |
NOLADE21UEL |
Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg |
DE58 2586 2292 0703 7031 00 |
GENODEF1EUB |
Volksbank Uelzen-Salzwedel eG |
|
|
Beträge abbuchen lassen -
vom eigenen Konto ist eine gute Sache um nicht mit Zahlungen nicht in Verzug zu geraten. Gerade bei Grundstücksabgaben, Hundesteuer oder Gewerbesteuer ist dieses Verfahren inzwischen sehr beliebt, weil nicht vor jeder Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung versandt wird und die Termine leicht in Vergessenheit geraten können. Die fristgerechte Zahlung ist bei diesem Verfahren gewährleistet, eine Mahnung mit den leidigen Mahngebühren und eventuellen Säumniszuschlägen kann Sie also ab sofort nicht mehr erreichen.
Weiterer Vorteil ist, dass Sie nicht extra zur Bank laufen müssen und sich Zeit und Wege ersparen, wenn Sie sich am Abbuchungsverfahren beteiligen.
Wenn Sie nicht mehr möchten, dass Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden sollen, genügt ein Anruf bei der Hansestadt Uelzen. Sie sehen also, dass Sie kein Risiko eingehen, aus dem Einzugsverfahren wieder „auszusteigen“.
Das Formular für die Einzugsermächtigung (jetzt: Sepa-Mandat) können Sie sich hier herunterladen und ausdrucken (s. unter Downloads).
Wenn Sie der Hansestadt Uelzen eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, wird Ihre Unterschrift benötigt, der Abbuchungsauftrag kann daher nicht per E-mail oder Fax übermittelt werden, sondern muss auf herkömmliche Art und Weise (schriftlich) bei der Hansestadt Uelzen eingereicht werden.
Hinweis: Dieses Formular gilt nur für den Bereich der Hansestadt Uelzen (incl. Ortsteile).