Kommunale Wärmeplanung

 

 

Strategische Planung zur Erreichung der Klimaneutralität – Fragen und Antworten

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Die Hansestadt Uelzen erarbeitet seit August 2024 einen kommunalen Wärmeplan. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine Strategie zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Stadtgebiet aufzuzeigen. Dabei wird insbesondere analysiert, welche Gebiete sich für den Ausbau von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen eignen und welche Gebiete für individuelle Heizungssysteme geeignet sind. Die Wärmeplanung soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

 

Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung

1. Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

 

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden systematisch analysieren und optimieren, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes effizient und umweltfreundlich gestaltet werden kann. Langfristig soll eine nachhaltige Wärmeversorgung sichergestellt werden, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll ist. Die Hansestadt Uelzen erstellt den kommunalen Wärmeplan mit allen relevanten Akteuren vor Ort.

Warum ist das wichtig? Wärme spielt eine zentrale Rolle im Energieverbrauch. Sie wird benötigt für industrielle Prozesse und um Wohngebäude zu heizen sowie Wasser zu erwärmen. Traditionell stammen große Teile der Wärme aus fossilen Energieträgern wie Öl und Gas, die bei der Verbrennung klimaschädliche Treibhausgase ausstoßen. Klimagesetze geben auf Bundes- und Landesebene vor, dass der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden muss, um den Klimawandel zu begrenzen.

2. Was ist das Ziel der Wärmeplanung?

 

Das Ziel der Wärmeplanung ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für alle Gebäude im Stadtgebiet. Dazu entwickelt die Stadt eine Wärmewendestrategie, die den Weg dorthin beschreibt. Diese Strategie bindet alle Beteiligten wie Hauseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger und die Stadtverwaltung ein. Sie bietet Orientierung und fördert eine koordinierte Vorgehensweise bei notwendigen Investitionen und Maßnahmen.

3. Was ist das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung?

 

Das Ergebnis ist eine Wärmewendestrategie für Uelzen, die Maßnahmen für die Zukunft der städtischen Wärmeversorgung formuliert. Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoptionen in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet sind. Sie zeigt also auf, wo eine dezentrale Wärmeversorgung (z. B. durch Wärmepumpen) oder eine zentrale Versorgung wie Wärmenetze sinnvoll ist.

Ein Wärmekataster wird Bestandteil der Wärmeplanung. Es bietet ein detailliertes, digitales Abbild der Stadt und zeigt den aktuellen Zustand und mögliche zukünftige Szenarien auf. Das Kataster ist eine interaktive Kartenanwendung, (ähnlich wie das  Solardachkataster mit Wirtschaftlichkeitsrechner: www.solardach-uelzen.de), die Bürgerinnen und Bürgern Potenziale für erneuerbare Energien, geeignete Gebiete für Wärmenetze und weitere Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung anschaulich zeigt und fortgeschrieben wird. 

4. Wie entsteht der kommunale Wärmeplan?

 

Ein kommunaler Wärmeplan ist das Ergebnis eines präzisen und methodischen Prozesses, der in vier wesentlichen Schritten erfolgt:

1. Ist-Zustand

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Hier wird das ganze Stadtgebiet unter die Lupe genommen: Welche Gebäudetypen gibt es? Wie alt sind die Gebäude und welche Heizsysteme werden genutzt? Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch von Erdgas, Heizöl und anderen Energieträgern? Und vor allem: Wie viele Treibhausgase werden dadurch freigesetzt?

Diese Bestandsaufnahme ist die unverzichtbare Basis, auf der alles Weitere aufbaut.

2. Potenzialanalyse

Bei der Potenzialanalyse werden Einsparmöglichkeiten und alternative Wärmequellen identifiziert. Wie lässt sich der Energieverbrauch senken? Welche erneuerbaren Energien wie Erdwärme, Sonnenenergie oder unvermeidbare industrielle Abwärme können genutzt werden? Diese Analyse zeigt, wo und wie Uelzen künftig seine Wärmeversorgung effizienter und klimafreundlicher gestalten kann.

3. Ziel-Szenario

Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse wird ein Ziel-Szenario entwickelt. Hier wird prognostiziert, wie sich der Wärmebedarf in den kommenden Jahren entwickeln wird. Welche Infrastrukturen oder Sanierungen sind notwendig, damit Uelzen ab 2040 gemäß der Vorgabe des Landes Niedersachsen treibhausgasneutral heizen kann? Dieses Szenario dient als Leitfaden für die weiteren Planungen.

4. Handlungsstrategie mit Maßnahmen

Schließlich wird eine konkrete Handlungsstrategie entwickelt. Diese Strategie beschreibt detailliert, wie die Ziele erreicht werden können. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden? Welche Projekte haben Priorität? Beispiele sind die Einrichtung von Prüfgebieten für Fernwärme oder die Schaffung von Fördermöglichkeiten für Sanierungen in bestimmten Gebieten. Jede Maßnahme wird auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit geprüft und in einen Maßnahmenkatalog aufgenommen.

5. Bis wann wird der Wärmeplan für die Hansestadt Uelzen erstellt?

 

In Niedersachsen gibt es klare gesetzliche Vorgaben für die Erstellung der Wärmeplanung. Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz sollen die Wärmepläne niedersächsischer Mittel- und Oberzentren, also auch für Uelzen, bis spätestens 2026 vorliegen.

Der Wärmeplan für die Hansestadt Uelzen liegt voraussichtlich Ende 2025 vor. Die Stadtverwaltung hat das Fachunternehmen Averdung aus Hamburg damit beauftragt, diesen zu erstellen. Im ersten Schritt werden bis Herbst 2024 die ersten Daten zu Gebäudebestand, Heizsystemen und Energieverbrauch gesammelt und analysiert. Dieser Schritt ist grundlegend, um eine fundierte Planungsbasis zu schaffen.

6. Welche Daten werden für die kommunale Wärmeplanung erhoben?

 

Um Energieverbrauchsdaten von Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung zu nutzen, arbeitet die Hansestadt Uelzen mit lokalen Energieversorgern wie den Stadtwerken und Netzbetreibern zusammen. Zudem steht die Verwaltung in Verbindung mit der Schornsteinfegerinnung, die Daten zu Brennstoffbedarfen, wie beispielsweise von Ölheizungen, bereitstellt. Die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Datenübermittlung sind in Paragraf 21 des Niedersächsischen Klimagesetzes festgelegt.

Hier finden Sie die Bekanntmachung zur Erhebung personenbezogener Daten

 

7. Wer wird bei der Erarbeitung des Wärmeplanes beteiligt?

 

An der Erarbeitung wirken viele unterschiedliche Akteure mit, die gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft arbeiten:

Da die Wärmeplanung kommunale Pflichtaufgabe ist, initiiert die Stadtverwaltung den Prozess, koordiniert die verschiedenen Schritte und sorgt dafür, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Ihre Aufgabe ist es, die notwendigen Daten zu sammeln, zu analysieren und die Planung zu steuern. Die Hansestadt Uelzen wird dabei von dem Fachunternehmen Averdung aus Hamburg unterstützt.

Lokale Energieversorger liefern Daten über den aktuellen Energieverbrauch und die vorhandene Infrastruktur und haben umfangreiches Wissen über die lokalen Besonderheiten. Die Stadtwerke Uelzen spielen hier als zentrale Akteure eine bedeutende Rolle. 

Die erfolgreiche Wärmeplanung bindet Bürgerinnen und Bürger ein. Informationsveranstaltungen und kontinuierliche Medienarbeit sorgen dafür, dass die Bevölkerung informiert wird. Auch Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften sowie lokale Unternehmen bringen als Fachakteure ihre Perspektiven und Ideen ein.

Die politischen Gremien der Stadt, wie der Stadtrat und seine Fachausschüsse, unterstützen den Prozess und fassen die notwendigen Beschlüsse. Sie sorgen dafür, dass die Wärmeplanung politisch verankert ist. Ihre Aufgabe ist es, die langfristigen Ziele der Stadt im Blick zu behalten und den Planungsprozess aktiv zu begleiten.

8. Wie werden Bürgerinnen und Bürger über die Planungsschritte der kommunalen Wärmeplanung informiert?

 

Die Website der Hansestadt Uelzen (www.hansestadt-uelzen.de/waermeplanung), regelmäßige Pressemitteilungen, Beiträge in lokalen Medien und Posts in den sozialen Netzwerken informieren Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand. Eine FAQ-Liste wird bei Bedarf erweitert, um auf neue Fragen einzugehen.

Öffentliche Informationsveranstaltungen bieten Gelegenheit, Zwischen- und Endergebnisse der Wärmeplanung zu präsentieren sowie sich zu Fragen und Anregungen auszutauschen.

9. Welche Auswirkungen hat die kommunale Wärmeplanung auf Personen mit Grundstückseigentum?

 

Die kommunale Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und löst keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus. In einem Wärmeplan können jedoch Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete dargestellt werden. Diese Gebiete können per separaten politischen Beschluss des Rates der Hansestadt Uelzen ausgewiesen werden. Hierfür würde eine zusätzliche detaillierte Planung erforderlich.

Wenn der Rat Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzeignungsgebiete beschließt, greift die 65-Prozent-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes vorzeitig. Die Regelung besagt, dass alle neu eingebauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Allerdings greift die Regelung in diesen ausgewiesenen Gebieten nicht mit sofortiger Wirkung, sondern mit Übergansfristen. Für alle anderen Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümer gilt die 65-Prozent-Regelung ab Juli 2028. Die 65-Prozent-Regelung mit entsprechenden Ausnahmen wird unter Punkt 12 beschrieben.

10. Betrifft die kommunale Wärmeplanung auch Unternehmen?

 

Die Wärmeplanung umfasst nicht nur Wohngebäude, sondern auch Betriebsgebäude und Prozesswärme der Industrie. Für Uelzen als Wirtschaftsstandort ist eine zukunftssichere Energieversorgung sehr wichtig, da klimafreundliche Lösungen ein Standortvorteil sind.

Besonders energieintensive Betriebe, Organisationen wie die Industrie- und Handelskammer sowie die Wirtschaftsförderung „Uelzen aktiv“ werden in den Planungsprozess einbezogen, um die speziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Unternehmen zu berücksichtigen.

Durch die Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit der Stadtverwaltung entstehen Austauschmöglichkeiten für bewährte Praktiken und Innovationen. Beispiele für erfolgreiche Kooperationen sind die gemeinsame Nutzung von Abwärme oder kollektive Solaranlagen, die helfen, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern.

11. Was ist ein Wärme-/Fernwärme-/Nahwärme-/Gebäudenetz?

 

Bei einem „Wärmenetz“ wird die Wärme zentral über ein Netz bereitgestellt und an mehrere Nutzer verteilt. Dabei haben die angeschlossenen Gebäude keine eigenen einzelnen Heizungen mehr.

Obwohl es gesetzlich keine klaren Definitionen für die unterschiedlichen Wärmenetze gibt, werden sie in der Praxis wie folgt unterschieden:

Ein Fernwärmenetz ist ein System, bei dem Wärme zentral in einem großen Kraftwerk oder Heizwerk erzeugt und über ein Rohrleitungssystem an viele Haushalte und Gebäude verteilt wird. Die Wärme stammt häufig aus Kraft-Wärme-Kopplung, bei der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden, oder aus Müllverbrennungsanlagen, Biomasseheizwerken oder Industrieabwärme. Fernwärme bietet den Vorteil hoher Effizienz und geringer CO₂-Emissionen, da die Energie zentral und in großem Maßstab produziert wird.

Ein Nahwärmenetz funktioniert ähnlich wie ein Fernwärmenetz, jedoch auf kleinerer, lokaler Ebene. Hier wird die Wärme in einer zentralen Anlage innerhalb eines begrenzten Gebietes, zum Beispiel einem Stadtteil oder einer Wohnsiedlung, erzeugt und verteilt. Nahwärmenetze sind flexibel in der Wahl ihrer Energiequellen und können eine effiziente sowie umweltfreundliche Wärmeversorgung für lokale Gemeinschaften bieten

Ein Gebäudenetz, auch als internes Wärmenetz bezeichnet, verbindet mehrere Wohneinheiten oder Gebäudeteile innerhalb eines einzelnen Gebäudekomplexes oder einer Wohnanlage. Die Wärme wird zentral in einem Heizraum erzeugt und über ein internes Rohrleitungssystem verteilt. Solche Netze sind besonders in größeren Wohngebäuden oder Bürokomplexen zu finden und ermöglichen eine zentrale Steuerung und Effizienzsteigerung der Wärmeversorgung.

12. Gibt es in Uelzen bereits Wärmenetze?

 

Aktuell besitzt das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Uelzen kein flächendeckendes Fernwärmenetz. Im Zuge der Wärmeplanung für die Hansestadt wird erarbeitet, welche Stadt- und Ortsteile oder Straßenzüge sich für eine zentrale Fernwärmeversorgung eignen könnten. Bereits vorhanden sind in Uelzen wenige kleinere Nahwärmeinseln, die die umliegenden Gebäude mit Wärme versorgen.

13. Welche Gebiete eignen sich für Wärmenetz- und Wasserstoffnetze

 

Sogenannte Wärmenetzeignungsgebiete deuten darauf hin, dass der Betrieb von Wärmenetzen prinzipiell möglich und wirtschaftlich tragbar ist, wenn die Gesamtkosten betrachtet werden. Nach der Wärmeplanung können Machbarkeitsstudien folgen, die die genaue Eignung prüfen. Sollte sich das Projekt als realisierbar erweisen, könnte der Bau von Wärmenetzen eingeleitet werden.

Geeignete Wasserstoffnetzgebiete signalisieren, dass der Einsatz von Wasserstoffnetzen, etwa durch die Umrüstung bestehender Gasnetze, möglich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Ob tatsächlich ein Wasserstoffnetz errichtet wird, garantiert der Wärmeplan nicht.

14. Wie hängen Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung zusammen?

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Standards für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Eine zentrale Vorschrift ist, dass neu installierte Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude tritt diese Regelung in Uelzen ab 1. Juli 2028 in Kraft.

Die kommunale Wärmeplanung spielt mitunter eine Rolle bei der Umsetzung dieser Vorgaben. Sie ermöglicht es den Kommunen, strategisch Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen zu identifizieren. Diese Pläne sind zunächst nicht rechtsverbindlich. Sobald die Kommunalpolitik jedoch entscheidet, Wärmenetz- und Wasserstoffnetzeignungsgebiete auszuweisen, tritt die 65-Prozent-Regelung des GEG für Hauseigentümer in diesen Bereichen unter Umständen vorzeitig in Kraft.

 

Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz:

15. Was sieht die 65-Prozent-Regelung im Gebäudeenergiegesetz vor?

 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Bauten in Neubaugebieten die Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten in Baulücken gelten die gleichen Regelungen wie für Bestandsgebäude.

Für bestehende Gebäude greift diese Vorschrift ab Juli 2028. Für Gebäudeeigentümer in ausgewiesenen Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebieten kann diese Frist jedoch nach einem Ratsbeschluss abweichen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

  • Wärmenetzanschluss: Wenn ein Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber besteht, der einen Anschluss innerhalb von maximal 10 Jahren zusagt, darf eine neue fossil betriebene Heizung übergangsweise genutzt werden.
     
  • Übergangslösung: Falls eine fossile Heizung ohne Wärmenetzangebot eingebaut wird, gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der diese betrieben werden kann. Für Gasetagenheizungen beträgt die Frist bis zu 13 Jahre.
     
  • Umstellung auf Wasserstoff: Gibt es einen von der Bundesnetzagentur genehmigten Plan zur Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff, müssen Heizungen nach Verfügbarkeit des Wasserstoffnetzes auf diesen Betrieb umgestellt werden. Derzeit existieren jedoch noch keine regionalen Wasserstoffnetze. Ob ein solches Wasserstoffnetz in einer Region möglich und sinnvoll ist, wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung geprüft.
     
  • Härtefallregelung: In besonderen Fällen, wie finanziellen Schwierigkeiten oder baulichen Umständen, kann die 65-Prozent-Regelung als unzumutbare Härte gelten. Besonders ältere Menschen oder Pflegebedürftige können unter diese Ausnahme fallen.

Weitere Details zum Gebäudeenergiegesetz und der Umstellung auf erneuerbare Energien finden Sie hier.

 

16. Welche Art der Wärmeversorgung gilt als klimafreundlich und wie kann die 65-Prozent-Regelung eingehalten werden?

 

Um die 65-Prozent-Regelung bei neu installierten Heizungen zu erfüllen, gibt es verschiedene Optionen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (nur für sehr gut gedämmte Häuser geeignet)
  • Hybridheizungen (Kombinationen aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern oder eine Biomasseheizung)
  • Heizung basierend auf Solarthermie
  • Biomasseheizung (Holz-, Pelletheizung)

Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase wie nachhaltiges Biomethan oder grünen Wasserstoff nutzt. Dieses System setzt allerdings eine verbindliche Beratung voraus. 

17. Bis wann dürfen fossile Heizungen betrieben werden?

 

Heizungen, die vor 2024 installiert wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben und repariert werden. Dabei ist jedoch die steigende CO2-Steuer zu beachten, ebenso wie die Unsicherheiten bei den zukünftigen Gaspreisen, die durch geopolitische Konflikte beeinflusst werden können.

Reparaturen an bestehenden Heizungen erfordern keine zusätzlichen Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Neue Gasheizungen, die zwischen Anfang 2024 und dem 30. Juni 2028 eingebaut werden, dürfen ebenfalls mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab 2029 müssen jedoch zunehmend Biomasse-Anteile verwendet werden: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und schließlich 100 % ab 2045. Diese Anteile sind durch entsprechende Lieferverträge nachzuweisen. Zudem muss eine verpflichtende Beratung erfolgen, die auf finanzielle Risiken durch steigende CO2-Preise hinweist.

Ab Juli 2028, oder nach einem möglichen Ratsbeschluss für Gebäudeeigentümer in Gebieten mit Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzeignung, müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hier veröffentlicht.

18. Welche Alternativen zu Erdgas- und Ölheizungen gibt es?

 

Die kommunale Wärmeplanung identifiziert sämtliche Potenziale zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in der Hansestadt. Diese Alternativen kann es geben:

Wärmepumpen nutzen die Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und wandeln sie effizient in Heizenergie um. Der Wirkungsgrad der unterschiedlichen Arten von Wärmepumpen schneidet erheblich besser ab als Gas- und Ölheizungen. Im Grundsatz gilt: Ab Baujahr 1990 sind Wärmepumpen meist möglich (unter einem Verbrauch von ca. 120 kWh/m²/Jahr), bei älteren Häusern ist eine detaillierte Prüfung angezeigt.

Sonnenenergie zu nutzen, ist eine weitere umweltfreundliche Alternative. Thermische Solaranlagen wandeln Sonnenlicht in Wärme um, die direkt zur Heizung und Warmwasserbereitung meist mit Wärmespeichern genutzt wird. Besonders in Kombination mit anderen Heizsystemen, wie Wärmepumpen oder Biomassekesseln, kann Solarthermie einen bedeutenden Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung leisten. Auch die kombinierte Erzeugung von Solarstrom und  –wärme in PVT-Hybridmodulen ist möglich. Solarstrom in Photovoltaikanlagen kann unter guten Bedingungen sehr kostengünstig produziert werden.

Heizsysteme auf Basis von Biomasse, wie Holzpellets oder Hackschnitzel, bieten eine Alternative zu fossilen Brennstoffen. Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer werden kann, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Nah- oder Fernwärme ist eine zentrale Lösung, bei der Wärme in einem Kraftwerk erzeugt und über ein Netz an die Haushalte verteilt wird. Fernwärmenetze können mit verschiedenen Energiequellen betrieben werden. Laut Bundesgesetz müssen neue Wärmenetze mit einem Mindestanteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. In Uelzen gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Fernwärmenetz.

Geothermie nutzt die nahezu unerschöpfliche Wärme aus dem Erdinneren. Oberflächennahe Geothermie (Erschließungstiefe bis 400 m) kann mittels Erdwärmesonden, -körben oder Erdwärmekollektoren die Umweltwärme über eine Wärmepumpe zum Heizen nutzen. An geeigneten Standorten kann der Untergrund auch als Wärmespeicher genutzt werden. Tiefengeothermische Anlagen mit Bohrungen über 400 Meter Tiefe sind besonders für Regionen geeignet, in denen die geologischen Bedingungen günstig sind; dies ist in Uelzen der Fall.

Stromdirektheizungen, die mit Ökostrom betrieben werden, gelten ebenfalls als treibhausgasneutral. Jedoch verbrauchen diese im Betrieb deutlich mehr Strom als alternative strombetriebene Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen. Zum Schutz vor hohen Betriebskosten und im Sinne eines effizienten Umgangs mit klimaneutral erzeugtem Strom beschränkt das Gebäudeenergiegesetz ihren Einsatz nur auf Gebäude mit hohem Wärmeschutzniveau. 

Wasserstoffheizungen basieren auf dem Einsatz von Brennstoffzellen, in denen neben dem Gewinnen von Wärme auch Strom erzeugt wird. Wasserstoff gilt als vielversprechend für zukünftige klimaneutrale Technologien in der Industrie. Allerdings ist Wasserstoff derzeit noch wenig verfügbar und teuer. Die Produktion sowie Nutzung erfordern aufgrund von Umwandlungsverlusten große Energiemengen.

Bei Interesse an unabhängigen Energieberatungen und kostenlosen Online-Vorträgen wenden sie sich gern an: Klimaschutzmanagement der Hansestadt Uelzen, E-Mail: klimaschutz@stadt.uelzen.de

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

 

Projektkoordinator für kommunale Wärmeplanung

Ralf Monecke
Telefon: 0581 800-6318
Mail: waermeplanung@stadt.uelzen.de

 

Informationen zu Energieberatungen für Privatpersonen, Wohngebäude oder Unternehmen:

Klimaschutzmanagement der Hansestadt Uelzen
Karina Timmann und Laura Elger
Telefon: 0581 800-6316

E-Mail: klimaschutz@stadt.uelzen.de

www.klimaschutz-in-uelzen.de