Bauberatung / Online-Plattform Bauen / Antragstellung

Zentrale Bauberatung

Die zentrale Bauberatung ist für folgende Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich zuständig:

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten einschließlich Stellplätze, Carports, Garagen und Nebengebäude
  • Erweiterungen, Um- und Anbauten sowie Nutzungsänderungen (jedoch nicht in gewerbliche Nutzung) für die zuvor genannten Gebäude
  • genehmigungsfreie Wohngebäude (§ 69 a Niedersächsische Bauordnung)
  • genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 69 Niedersächsische Bauordnung)

Für die genannten Fälle der Zentralen Bauberatung setzt die Abteilung Bauaufsicht folgende Mitarbeiter ein:

Herr Titzmann bearbeitet das Stadtgebiet östlich der Ilmenau/Stederau
Herr Jaszczyk bearbeitet das Stadtgebiet westlich der Ilmenau/Stederau

Die Mitarbeiter halten folgende Unterlagen für Sie zur Einsichtnahme bereit:

  • Bebauungspläne
  • Entwässerungspläne zur Schmutz- und Regenwasserkanalisation
  • Höhenpläne und Ausbaupläne der Straßen
  • Denkmalschutzkataster

Informationen zur Antragstellung

Die zentrale Bauberatung informiert Sie auch darüber, wie Sie Ihr Vorhaben beantragen müssen. Die Antragstellung selbst erfolgt in der Regel mit Hilfe von vorgegebene Formularen. Bitte nutzen Sie dafür folgende Möglichkeiten:

Antrag online stellen

Der Antrag auf Baugenehmigung und die zugehörigen Anlagen können vollständig digital eingereicht werden. Dies ist auch für weitere Verfahren möglich, bspw. Bauvorbescheid und Bauanzeige. Hier finden Sie die Links zu den bereits verfügbaren Online-Anträgen.

Leistung von A-Z suchen

Zu jeder Leistung finden Sie hier die zuständige Stelle, Fristen, Gebühren, Formulare und weitere Informationen.

Informationen zu laufenden Verfahren

Zu den laufenden Verfahren wird für die Beteiligten ein Online-Zugang bereit gestellt. Dies gilt für Antragstellende, Entwurfsverfasserinnen, Entwurfsverfasser und weitere.

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