Die zentrale Bauberatung ist für folgende Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich zuständig:
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten einschließlich Stellplätze, Carports, Garagen und Nebengebäude
- Erweiterungen, Um- und Anbauten sowie Nutzungsänderungen (jedoch nicht in gewerbliche Nutzung) für die zuvor genannten Gebäude
- genehmigungsfreie Wohngebäude (§ 69 a Niedersächsische Bauordnung)
- genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 69 Niedersächsische Bauordnung)
Für die genannten Fälle der Zentralen Bauberatung setzt die Abteilung Bauaufsicht folgende Mitarbeiter ein:
Herr Titzmann bearbeitet das Stadtgebiet östlich der Ilmenau/Stederau
Herr Jaszczyk bearbeitet das Stadtgebiet westlich der Ilmenau/Stederau
Die Mitarbeiter halten folgende Unterlagen für Sie zur Einsichtnahme bereit:
- Bebauungspläne
- Entwässerungspläne zur Schmutz- und Regenwasserkanalisation
- Höhenpläne und Ausbaupläne der Straßen
- Denkmalschutzkataster