Das Baugesetzbuch sieht für rechtskräftig gewordene Bebauungspläne nachstehendes für die Zeit ab 13.05.2017 gem. § 10a Baugesetzbuch (BauGB) vor.
Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Bauleitpläne können vom Original abweichen, Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalurkunden, die Sie zu den Sprechzeiten im Rathaus einsehen können. Bei konkreten Fragestellungen wird eine planungsrechtliche Beratung durch die Fachabteilung empfohlen.