Was macht die Stadt- und Kreisarchäologie eigentlich?
Die Aufgaben sind vom Denkmalschutzgesetz vorgegeben. Die Archäologie ist zuständig für den Schutz und Erhalt, aber auch für die Erforschung der Bodendenkmäler in der Region. Im Rahmen der Möglichkeiten sollen dabei Bodendenkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Archäologie erstellt Stellungnahmen zu Bauvorhaben, entscheidet über denkmalpflegerische Auflagen nach dem Denkmalschutzgesetz und berät Bauherren und Investoren.
weiterlesen...