Denkmalschutz - Informationen für Eigentümer

Denkmalrechtliche Genehmigung

Beratung zur Baugestaltung und zum Materialeinsatz, denkmalfachliche Beratung, Genehmigung von Werbeanlagen, denkmalrechtliche Genehmigungen. Für die Untere Denkmalschutzbehörde prüft die Abteilung Bauaufsicht, ob beabsichtigte Maßnahmen an denkmalgeschützten Anlagen den denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen oder eine Maßnahme in der Umgebung von Denkmalen ggf. zu ihrer Beeinträchtigung führen kann.

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Archäologie hält doch nur den Betrieb auf!

Die kommunalen Dienststellen der Bodendenkmalpflege handeln nicht nach eigenem Ermessen, sondern setzen nach Maßgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz um.

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Häufige Fragen

Muss ich archäologische Funde abgeben? Was passiert, wenn ich einen Fund melde? Lesen Sie hier die Antworten und mehr ...

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