Denkmalrechtliche Genehmigung
Beratung zur Baugestaltung und zum Materialeinsatz, denkmalfachliche Beratung, Genehmigung von Werbeanlagen, denkmalrechtliche Genehmigungen.
Für die Untere Denkmalschutzbehörde prüft die Abteilung Bauaufsicht, ob beabsichtigte Maßnahmen an denkmalgeschützten Anlagen den denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen oder eine Maßnahme in der Umgebung von Denkmalen ggf. zu ihrer Beeinträchtigung führen kann.
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