Denkmalschutz - Informationen für Eigentümer

Denkmalrechtliche Genehmigung

Beratung zur Baugestaltung und zum Materialeinsatz, denkmalfachliche Beratung, Genehmigung von Werbeanlagen, denkmalrechtliche Genehmigungen.

Für die Untere Denkmalschutzbehörde prüft die Abteilung Bauaufsicht, ob beabsichtigte Maßnahmen an denkmalgeschützten Anlagen den denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen oder eine Maßnahme in der Umgebung von Denkmalen ggf. zu ihrer Beeinträchtigung führen kann.

Entspricht eine Bauabsicht den Anforderungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, wird die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt. In den meisten Fällen wird die denkmalrechtliche Genehmigung mit der Baugenehmigung gekoppelt sein. Nur bei baugenehmigungsfreien Baumaßnahmen wird eine gesonderte denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.