Verwaltung von Erbbaugrundstücken
Zur Verwaltung der Erbbaurechte zählen die Bestellung von Erbbaurechten, Belastungsgenehmigungen, Verkaufsgenehmigungen, Wertsicherung, Verlängerung von Erbbaurechten inklusive Festsetzung des neuen Erbbauzinses etc.
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